• Das Bestellerprinzip – Neuregelung des Maklerhonorars für die Wohnraumvermietung!

Was ist das Bestellerprinzip?

Die Provisionszahlung bei der Vermittlung von Wohungsmietverträgen ist neu geregelt worden. Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt, auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der bezahlt.

Wann kommt das Bestellerprinzip?

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie Mietpreisbremse regelt, ist heute beschlossen worden. Fest steht, dass das Inkrafttreten erst zum ersten Tag des zweiten Kalendermonats, der auf die Verkündung folgt, erfolgen kann.

Ein Beispiel: Das parlamentarische Verfahren ist heute abgeschlossen worden, somit tritt das Bestellerprinzip frühestens zum 1. Mai 2015 in Kraft. Verzögert sich das Verfahren, verschiebt sich damit auch dieser Startpunkt. Dies könnte beispielsweise bei inhaltlichen Korrekturen geschehen.

Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?

Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung von Wohnungsmietverträgen gelten. Beim Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer und/oder Käufer erhoben werden.

Gilt das Bestellerprinzip auch für Gewerbeimmobilien?

Nein! Bei der Vermietung und dem Verkauf von Gewerbeimmobilien tritt keine Veränderung ein.

Quelle: http://www.immobilienscout24.de/anbieten/gewerbliche-anbieter/lp/bestellerprinzip.html Stand: Februar 2015